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   OLG München, 03.06.2004 - 1 U 5250/03   

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https://dejure.org/2004,10219
OLG München, 03.06.2004 - 1 U 5250/03 (https://dejure.org/2004,10219)
OLG München, Entscheidung vom 03.06.2004 - 1 U 5250/03 (https://dejure.org/2004,10219)
OLG München, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 1 U 5250/03 (https://dejure.org/2004,10219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines groben Behandlungsfehlers bei einem für den Arzt erkennbaren hohen Schadenspotential aus der ex ante Sicht; Unzulässigkeit eines Rückschlusses von den schwerwiegenden Folgen der Behandlung auf einen Behandlungsfehler; Unterlassen der Einweisung in eine ...

  • Judicialis

    ZPO § 412

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Schmerzensgeld bei grob fehlerhaft nicht erkanntem Schlaganfall mit Dauerfolgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Neurologie, Unterlassene Therapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 657
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99

    Behandlungsfehler: nicht rechtzeitig diagnostizierter Schlaganfall

    Auszug aus OLG München, 03.06.2004 - 1 U 5250/03
    Das Urteil des Landgerichts München I vom 15.10.2003 - zugestellt am 21.10.2003 - AZ: 9 O 5889/99 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
  • OLG Schleswig, 09.10.2009 - 4 U 149/08

    Auslegung einer Prozessvereinbarung; Höhe des Schmerzensgeldes bei hoher

    Der Tatrichter hat im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens alle bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung eingetretenen Beeinträchtigungen bei der Bemessung des Schmerzensgeldkapitalbetrages zu berücksichtigten und kann lediglich darüber hinaus Dauerfolgen für den Zeitraum nach Verkündung auch in einer Rente berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2003, 1407; OLG München VersR 2005, 657 ; vgl. auch Geigel/Pardey, aaO., S. 194).
  • LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13

    Haftungsverteilung bei Verkehrunfall: Kollision eines Motorradfahrers mit einem

    i Zur Schmerzensgeldhöhe bei Halbseitenlähmung nach Schlaganfall verbunden mit Bewegungseinschränkung der Gliedmaßen sowie Sprach-, Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen: OLG München, Urteil v. 3.6.2004, Az. 1 U 5250/03, BeckRS 2004, 05568; OLG Düsseldorf, Urteil v. 17.11.2011, Az. 8 U 1/08, BeckRS 2012, 10385.
  • LG Potsdam, 21.12.2015 - 6 O 148/14

    Verkehrsunfall zwischen Linienbus und entgegenkommenden Motorrad

    Eine neben oder an die Stelle des Kapitalbetrags tretende Schmerzensgeldrente kommt nur bei schwersten Schädigungen in Betracht, die immer wieder von neuem auftreten (vgl. BGH NJW 1955, 1675; BGH VersR 1976, 967, 968; Palandt/Grüneberg, 73. Auflage 2014, § 253 Rn. 21), wie etwa bei einer lebenslang andauernden geistigen Behinderung (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2003, 1407, 1408), einer Blasenlähmung (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2000, 398, 400), schwersten Hirnverletzungen (vgl. KG NZV 2003, 416, 419), einer Querschnittslähmung (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2005, 117) oder einer schweren Halbseitenlähmung, die auch das Sprachvermögen beeinträchtigt (OLG München VersR 2005, 657).
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